Gibt es noch eine Restaurant Testpflicht in der Gastronomie?
Der Frühling ist da, die Sonne scheint und die Stimmung der Menschen erhellt sich auch. Nach den dunklen Wintermonaten und der Zeit der größeren Einschränkungen, kannst du als Gastronom:in nun endlich deinen Betrieb für den anstehenden Sommer bereit machen.
In diesem Beitrag klären wir dich darüber auf, welche Corona Regelungen in der Gastronomie gelten und ob es aktuell noch eine Restaurant Testpflicht gibt.
Neues Infektionsschutzgesetz seit dem 20. März 2022
Seit dem 19. März 2022 galt eine geänderte Corona-Verordnung in Deutschland. Mit dem Gesetz wurden umfangreiche Lockerungen der Coronamaßnahmen beschlossen, die auch das Gastgewerbe betreffen. Das heißt: Bis dahin verpflichtende 3G-Regeln der Außengastronomie für Restaurants, Cafés und weitere kulinarische Betriebe wurden die weitgehend aufgehoben. Das Gleiche gilt auch für Hotels, Ferienwohnungen und weitere Übernachtungsangebote.
Seit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes sind die gesetzlich vorgeschriebenen Anti-Corona-Maßnahmen (Zugangsregelungen, Maskenpflicht etc.) für das Gastgewerbe weggefallen. Für das Gastgewerbe gibt es aktuell keine gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Corona-Schutzmaßnahmen (z.B. Masken-, Abstands- und oder Testpflichten) mehr.
Hotspot-Regelung seit dem 02. April 2022
Seit April 2022 können die Bundesländer – je nach Infektions- und Risikolage – Corona-Maßnahmen für das Gastgewerbe (z.B. Maskenpflichten, Abstandsregelungen oder Kontaktbeschränkungen) nur noch in sogenannten Hot-Spot-Gebieten festlegen. Diese können die Länder laut Gesetz umsetzen, wenn in einer bestimmten Region ein besonders hohes Infektionsgeschehen und eine Überlastung der Gesundheitsversorgung besteht – oder eine gefährliche Virusvariante kursiert. Jedoch ist im Gesetz kein Schwellenwert angegeben, ab wann eine Region ein Hotspot ist.
Ein Hotspot kann dem Gesetz zufolge ein Stadtteil, eine Stadt, ein Landkreis oder ein ganzes Bundesland sein. Dort könnten dann Zugangsbeschränkungen nach den 2G- oder 3G-Regelungen erlassen werden. Auch eine verschärfte Maskenpflicht, Hygienekonzepte, Abstandsgebote oder eine verschärfte Testpflicht ist dann wieder möglich. Voraussetzung ist, dass die Landesparlamente die Beschlüsse fassen.
Folgende Regeln gelten
- Die bisherigen Zugangsregelungen in der Gastronomie und Hotellerie entfallen. Es ist damit keine Kontrolle von 3G-Nachweisen mehr erforderlich, jeder Gast hat Zutritt, unabhängig vom Impfstatus (also neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte (auch ohne Test)).
- Der Zutritt zu Diskotheken, Clubs und clubähnlichen Betrieben ist ebenfalls unbeschränkt möglich, die bisherige Regelung 2G-Plus entfällt ersatzlos. Auch zu diesen Betrieben hat jeder Gast Zutritt, unabhängig vom Impfstatus.
- Die Maskenpflicht für Gäste in den Betrieben entfällt, Masken werden nur noch empfohlen.
- Eine Maskenpflicht gilt nur noch in Arztpraxen, Einrichtungen des Rettungsdienstes etc.
- Mit dem Fall der Zugangsregelungen fallen auch Testnachweise für den Zutritt weg.
- Die Masken- und Testpflicht von Beschäftigten richtet sich nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung.
- Der Abstand von 1,5 Metern wird ebenfalls nur noch empfohlen.
- Gleiches gilt für Hygieneempfehlungen (das bisher notwendige Hygienekonzept nach der alten CoronaVO ist entfallen).
- Schon seit 19.03.2022 gibt es keine Personenbegrenzungen mehr für Ungeimpfte bei privaten Zusammenkünften/Veranstaltungen.
- Ebenfalls sind zum 19.03.2022 schon die Kapazitätsobergrenzen bei Veranstaltungen komplett entfallen.
Trotzdem empfiehlt die Landesregierung die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken in geschlossenen Räumen sowie das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen.
Fazit
Daher musst du für deinen Gastronomiebetrieb selbst entscheiden, welche Maßnahmen für dich noch sinnvoll erscheinen. Außerdem solltest du darauf achten, wie sich deine Gäste mit der neuen Situation fühlen und dich gegebenenfalls nach ihnen richten. Denn nichtsdestotrotz, kann, wer sich weiterhin schützen möchte, eine Maske tragen.
Achte vor allem darauf, wie sich die Infektionsrate in deinem Umkreis verhält und ob du dann aktiv werden musst. Es lohnt sich, weiterhin auf Hygienemaßnahmen zu achten und damit sowohl deine Mitarbeiter:innen als auch Gäste zu schützen. Indem du beispielsweise kontaktlose QR-Code Tischbestellungen anbietest, ermöglichst du deinen Gästen, bequem digital per Smartphone am Tisch zu bestellen und auch bargeldlos zu bezahlen.
Wir wünschen dir einen entspannten Sommer und empfehlen dir, ab und zu auf die DEHOGA Website zu schauen. Dort sind alle Informationen zu den aktuellen Lockerungsmaßnahmen für die einzelnen Bundesländern aufgelistet und sie werden regelmäßig aktualisiert.
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