Für den Restaurant-Betrieb

Trinkgeld Gastronomie: Wann muss es versteuert werden?

Üblicherweise wird im Restaurant, im Hotel, im Taxi, an Garderoben oder beim Friseur ein Trinkgeld gegeben. Doch wie ist Trinkgeld definiert und wieviel ist in Deutschland üblich? Vor allem aber klären wir dich darüber auf, wann Trinkgeld steuerfrei, wann jedoch steuerpflichtig ist!

Was ist Trinkgeld?

Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung für eine Dienstleistung ohne eine rechtliche Verpflichtung.
Seit 2005 ist der Begriff Trinkgeld auch in der Gewerbeordnung genau definiert. Demnach ist Trinkgeld: „ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt„

Die Geschichte des Trinkgeldes geht lange zurück. Bereits im Mittelalter war die Zahlung eines Extra-Betrags in vielen europäischen Ländern verbreitet. Es wurde einem hilfreichen Handwerker, Boten oder einer Servicekraft zugesteckt. Diese sollte den abgegebenen Betrag dann dazu verwenden, auf das Wohl des Spenders zu trinken.

Wieviel Trinkgeld ist in der Gastronomie in Deutschland üblich?

In der Gastronomie ist es üblich Trinkgeld zu geben. Dabei ist die Höhe des Trinkgeldes meistens abhängig von der Zufriedenheit des Kunden mit der Dienstleistung. Der Gast belohnt einen freundlichen Service oder das leckere Essen.

Dabei wird nach dem allgemeinen Knigge in der Regel ein Betrag von 5-10 % zusätzlich zum Rechnungspreis gegeben. Jedoch bedeutet es nicht, dass das Trinkgeld umso höher ausfallen muss, je höher der Rechnungsbetrag ist. Die Trinkgeldverteilung im Team kannst du selbst festlegen.

Muss Trinkgeld versteuert werden?

In Deutschland ist das Gastronomie Trinkgeld Gesetz rechtlich im Einkommensteuergesetz und in der Gewerbeordnung festgelegt. Das Einkommensteuergesetz beinhaltet den Umgang mit der Versteuerung von Trinkgeld und die Gewerbeordung enthält allgemeine Festlegungen.

Wir haben die wichtigsten Informationen für dich zusammengefasst:

Allgemeine gesetzliche Regelung

  • Nach dem Gesetz der Gewerbeordnung darf der Arbeitgeber den Lohn nicht durch das Trinkgeld ersetzen.

  • Das Trinkgeld darf nicht mit der Vergütung verrechnet werden.

  • Außerdem ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet das Trinkgeld während Urlaub oder Krankheit zu zahlen.

Steuerfreies Trinkgeld oder steuerpflichtiges Trinkgeld

Trinkgelder sind unter bestimmten Bedingungen nach dem Einkommensteuergesetz tatsächlich steuerfrei. Jedoch gibt es auch Ausnahmen.

Trinkgeld ist steuerfrei, wenn:

  • Es von einem Dritten freiwillig gezahlt wird.

  • Es zusätzlich zum Rechnungsbetrag gezahlt wird.

  • Ein persönlicher Bezug zwischen dem Trinkgeldgeber und der Bedienung besteht. Das bedeutet, dass der Gast das Trinkgeld für den guten Service der Person direkt zahlt, die ihn bedient hat. Dann muss es nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Dafür gibt es auch keine Betragsgrenze.

 

Trinkgeld ist steuerpflichtig, wenn:

  • Der Arbeitgeber das Trinkgeld direkt erhält

  • Das Trinkgeld in einem Topf gesammelt und vom Arbeitgeber an alle Mitarbeiter verteilt wird, weil der persönliche Bezug zum Trinkgeldgeber fehlt. Das Trinkgeld wird somit als Arbeitslohn angesehen, da es vom Arbeitgeber ausgezahlt wird. Deswegen muss es in der Steuererklärung berücksichtigt werden und ist somit Steuer- und Sozialversicherungspflichtig.

Ausschlaggebend ist also, ob der Empfänger der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber ist. Erhalten Sie als Unternehmer selbst Trinkgeld, wird die Zahlung immer als Betriebseinnahme erfasst.

Schnell und einfach bargeldlos Trinkgeld geben

Heutzutage ist es in den meisten Ländern und mittlerweile auch in Deutschland üblich, weniger mit Bargeld zu bezahlen, sondern mit Debit- oder Kreditkarte. Unklar ist dabei oft, ob Trinkgeld gegeben werden kann, wenn man mit der Karte bezahlt. Das ist natürlich grundsätzlich möglich. Restaurants hand­haben Trinkgeldzah­lungen jedoch sehr unterschiedlich. Wie das Trinkgeld dann zu den Mitarbeiter:innen gelangt, ist auch variabel.

Wenn du mit einer Karte zahlen, kannst du häufig in vielen Restaurants, den Bezahl­betrag einfach um das Trinkgeld erhöhen. Von der Karte wird dann die Gesamt­summe abge­bucht. In diesem Fall muss die Bedienung jedoch bei der Kassen­abrechnung am Ende des Arbeits­tages ihr Trinkgeld erst berechnen. 

Das ist somit nicht der einfachste Weg. Eine einfachere Lösung sind hingegen Tools wie Tippie, dass man mit SIDES ganz einfach und unkompliziert in die eigenen Store-Prozesse integrieren kann.

Mit Tippie ist keine App notwenig. Kund:innen müssen einfach nur einen vom Restaurant bereitgestellten QR-Code über ihr Smartphone einscannen. Du kannst mit einem Touch in wenigen Sekunden auswählen, wieviel Trinkgeld sie via PayPal, Apple/Google Pay, Visa oder Mastercard ihrer Servicekraft geben wollen. Das Trinkgeld geht anschließend steuerfrei direkt auf das private Bankkonto der Servicekraft. Durch die einfache Zahlweise, kann die Servicekraft bis zu 30 Prozent mehr Trinkgeld als üblich bekommen und für den Betrieb entsteht dadurch weniger Verwaltungsaufwand.

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