Corona-Pandemie

Gastronomie Förderung & Überbrückungshilfe

In diesem Beitrag erfährst du alles zur Gastronomie Förderung und Überbrückungshilfe in der Corona Pandemie.

So profitierst du vom staatlichen Förderprogramm

Die Überbrückungshilfe III wird mit der Überbrückungshilfe IV über den 30. September hinaus bis (voraussichtlich) zum 30. Juni 2022 verlängert. Die monatliche Förderhöhe wurde auf bis zu 1,5 Mio. Euro angehoben und muss nicht zurückgezahlt werden.

Investitionen für Digitalisierung wie die betrieblichen Lizenzgebühren für Gastro Kassensysteme mit Cloud-TSE oder eines eigenen Restaurant Webshops mit Bestell-App sowie Marketingmaßnahmen können davon mit bis zu 10.000 Euro (einmalig) bezuschusst werden. Für alle Gastronom:innen ist die Unterstützung der Überbrückungshilfe eine gute Möglichkeit, um das Marketing zu aktivieren und den Restaurantbetrieb auch nach der Coronakrise weiter auszubauen. Denn das Thema Lieferung und Vermarktung ist für Restaurants und Lieferdienste das A und O.

Überbrückungshilfe IV Plus - Verlängerung bis Ende Juni 2022​

Die verlängerte Überbrückungshilfe IV wird unverändert fortgesetzt bis Ende Juni 2022. Grundlegende Antragsvoraussetzung ist weiterhin ein Corona-bedingter Umsatzrückgang von 30 % im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 % bei einem Umsatzrückgang von über 70 %.

Auch die umfassenden förderfähigen Fixkosten bleiben unverändert. So können weiterhin die Kosten für Miete, Pacht, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung, Versicherungen usw. geltend gemacht werden.

Wo und wie wird der Antrag für Überbrückungshilfen gestellt?

Der Antrag kann nur über eine Steuerberater/in, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer gestellt werden. Die anfallenden Kosten für die Dienstleistung werden mit bis zu 90 % bezuschusst.

Förderungszeitraum Überbrückungshilfe IV: Juli 2021 bis (voraussichtlich) Ende Juni 2022 

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Wofür kann die Förderung von bis zu 10.000€ genutzt werden?​

Mit der Überbrückungshilfe IV können Investitionen in Digitalisierung mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. 
Förderfähige Investitionen in Digitalisierung (Auszug):

Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops

Investitionen Restaurant Online Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing etc.)

Implementierung von digitalen Buchungs-, Reservierungs- und Warenwirtschaftssystemen

Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen

Förderungsfähig sind auch Anschaffungen von elektronischen Aufzeichnungssystem

Wer kann Überbrückungshilfe IV beantragen?

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützen Bund und Länder auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen.

Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro). Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, konnten zeitlich befristet zunächst vom 1. Januar bis 28. Februar 2022 (verlängert) die Überbrückungshilfe IV beantragen.

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