Der ideale Arbeitsschutz in der Gastronomie
Beim Thema Arbeitsschutz ist die Gastronomie den Behörden ein Dorn im Auge. Kochen auf offener Flamme, rutschige Kellertreppen oder billig angeschlossene Stromleitungen. Wer in der Gastronomie arbeitet, kann bei Fehlern hohen Gefahren ausgesetzt sein.
So sind laut einer Statistik des Deutschen Bundestages im Jahre 2016 rund 200.000 Besichtigungen durch die Gewerbeaufsicht durchgeführt worden. Davon sind 9.688 Anordnungen, 2.471 Bußgeldbescheide, 1.188 Verwarnungen und 245 Strafanzeigen durch die Prüfstellen erlassen worden. Zwar müssen sich auch die Mitarbeitenden an die Vorschriften halten, letztendlich sind aber die Gastronom:innen dafür verantwortlich, Vorbeugungen zu treffen und die Einhaltung des Arbeitsschutzes sicherzustellen.
Was ist das Arbeitsschutzgesetz?
Zur Vermeidung von Unfällen und dem Schutz für die Mitarbeitenden besteht das Arbeitsschutzgesetz. «Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz» schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Auf die Gastronomie bezogen, ergeben sich dort mehr Arbeitgeber-Pflichten, um den Schutz aufrecht zu erhalten. Hier gibt es vermehrt Gefahrenherde durch die körperliche Arbeit.
Das Hantieren mit scharfen Gegenständen, Frittieren mit heißem Öl oder rutschige Böden beim alltäglichen Saubermachen birgt mehr Gefahren, als beispielsweise im Büroalltag vorzufinden sind. Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber einen funktionierenden Gastronomie Arbeitsschutz für den Betrieb implementieren. Für technischen Geräte, Produkte und Anlagen, die für das Restaurant erworben wurden, sind die Produktsicherheitsgesetze verantwortlich. Diese bilden die Grundlage, bevor sie auf dem Markt bereitgestellt werden.
Welche Vorschriften beinhaltet der Arbeitsschutz Gastronomie?
Die Corona-Pandemie hat die Arbeitsschutzbestimmungen nicht gerade übersichtlicher gemacht. Dennoch müssen auch die gängigen Vorgaben von den Gastronom:innen ernst genommen werden. Eine Unterweisung an die Beschäftigten muss so durchgeführt werden, dass die Mitarbeitenden Gesundheitsgefährdungen erkennen und sachgerecht darauf reagieren können. Besonders wichtig dafür ist es, dass du deinen Angestellten den Stress nimmst und sie diese so gut es geht organisiert und strukturiert arbeiten lässt. Prozesse können beispielsweise durch unseren Küchenmanager automatisiert und vereinfacht werden. So erhältst du einen besseren Überblick und hast eine geringere Fehlerquote.
Achte auf Vorschriften, die das Arbeitsschutzgesetz vorschreibt, um auch die Menschen in deinem Betrieb vorbeugend zu schützen. Hier sind ein paar wichtige Punkte, die der Arbeitsschutz in der Gastronomie abdeckt:
Umgang mit Gefahrstoffen
Lärmschutz
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung
Lastenhandhabung
Sicherer Arbeitsmitteleinsatz oder das bereits angesprochene Produktsicherheitsgesetz
Arbeitgeber:innen sollten stets Regel-konform handeln. Beispielsweise beim Lärmschutz muss auf die Nachtruhe um 22 Uhr im Innen- und Außenbereich geachtet oder eine Abluftanlage eingesetzt werden, die nicht die Nerven der Nachbar:innen durch dauerhaftes brummen strapaziert.
Ebenso müssen die Mitarbeiter:innen darauf geschult werden, wie sie schwere Lasten richtig und ergonomisch heben oder wie ein verletzter Mitarbeiter bei Unfällen, mithilfe des erste-Hilfe-Koffers, schnellstens erstversorgt wird.
Was müssen Gastronom:innen beachten?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung zeigt auf, dass im Jahr 2020 das Gast- bzw. Beherbergungsgewerbe und der Gastronomie 19.911 meldepflichtige Unfälle gezählt hat. Das ergibt 3,1 % aller branchenübergreifenden Unfälle. 272 Fälle haben zu einer neuen Unfallrente geführt und vier Todesfälle wurden gemeldet. Dies zeigt , wie viele Gefahren in der Gastronomie lauern. Und in diesen Zahlen sind nicht einmal kleine Schnitt- oder Brandverletzungen enthalten, die nicht zur Meldung verpflichtet sind. Dies zeigt auf, wie wichtig es für Sie ist, in Ihrem Betrieb Gefahren vorzubeugen und die Unfallrate gering zu halten.
Vor allem in der Küche sind die Gefahren hoch. Die Haut wird durch Verbrennungen und Schnitte stark gefährdet und über die Jahre strapaziert. Daher dürfen von dir nur Arbeitsmittel bzw. -werkzeuge zur Verfügung gestellt werden, die den Rechtsvorschriften entsprechen. Zusätzlich muss aber auch eine Unterweisung bezüglich des korrekten Umganges an dein Küchenpersonal abgehalten werden.
Zum anderen ist die Gastronomie ein wahrhaftiger «Knochenjob», der durch Stolpern und Ausrutschen sowie langes Stehen und schweres Heben tatsächlich die Knochen gefährdet. Jeder dritte Unfall in der Gastronomie wird durch rutschige Böden, herumliegende Schläuche und andere Gegenstände sowie offene Abflussgitter verursacht. Mitarbeiter:innen müssen daher festes, rutschfestes Schuhwerk tragen und Treppen müssen rutschhemmend und mit farblich markierten Kanten versehen sein.
Außerdem ist die Gastronomie nicht die einfachste Branche um Arbeitszeiten gerecht und arbeitnehmerfreundlich zu gestalten. Dennoch müssen auch hier die Vorschriften eingehalten werden. Daher sollten Sie auf folgendes achten:
Arbeitnehmer:innen dürfen bis zu 10 Stunden pro Tag arbeiten, aber die Durchschnittszeit der letzten 6 Monate darf 8 Stunden nicht überschreiten.
Die Ruhezeit zwischen den Schichten muss mindestens 11 Stunden betragen. 10 Stunden sind allenfalls legitim, wenn innerhalb von 4 Wochen eine zwölfstündige Pause eingehalten wird.
Die Nachtarbeit darf nicht mehr als 8 Stunden betragen (zwischen 23 und 6 Uhr; Verlängerung auch hier möglich).
Arbeiten an Sonntagen ist in der Gastronomie erlaubt (10 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben. Außerdem muss ein Ausgleichstag innerhalb der folgenden 2 Wochen folgen.)
Bei 6 bis 9 Arbeitsstunden muss es mindestens 30 Minuten Pause geben. Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit müssen 45 Minuten Pause nachgewiesen werden. Bei unter 6 Stunden sind Pausen keine Pflicht.
Womit greift die BGN Inhaber:innen unter die Arme?
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, kurz BGN, ist eine gewerbliche Berufsgenossenschaft und ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Über die BGN sind deine Arbeitnehmer:innen versichert und werden bei Unfällen oder Berufskrankheiten und eventuell daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeiten finanziell unterstützt. Bei aufkommenden Fällen sollte daher umgehend die BGN informiert werden und ein Durchgangsarzt aufgesucht werden. Dementsprechend zahlt die BGN das Verletztengeld, was allerdings nicht mit dem Krankengeld zu verwechseln ist.
Es wird ab dem Tag gezahlt, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde und unterstützt somit Sie und Ihren Betrieb. Dabei werden 80 % des Regelentgelts gezahlt, jedoch darf es nicht das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt übersteigen. Hinzu kommen Leistungen wie das Übergangsgeld, welches während der beruflichen Rehabilitation gezahlt wird, Renten an Versicherte und Renten an Hinterbliebene, falls der Arbeitsunfall zum Tode führte.
Mit welchen Strafen ist bei Nichteinhaltung zu rechnen?
Arbeitgeber, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Maßnahmen des Arbeitschutzes verstoßen, haben nach § 22 Absatz 3 ArbSchG mit Bußgeldern zu rechnen. Für die Durchsetzung dieser Vorschriften ist der Inhaber des Betriebes zuständig. Dennoch können in besonderen Fällen unter Satz 1, Nr. 1 des gleichen Paragraphen auch die Beschäftigten des Betriebes herangezogen werden.
Die Bußgelder können für diese Fälle oder auch bei wiederholten Vergehen bis zu 5.000 € betragen. Bei weiteren Aufforderungen, denen nicht nachgegangen wurde, können weitere höhere Geldstrafen von bis zu 30.000 € folgen. Im Falle von vorsätzlicher Handlung, bei der das Leben oder die Gesundheit der Mitarbeitenden gefährdet wird, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr ausgesprochen werden.
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